Thema: Straforganisation inDER BRD

Grammatik:Passiv mit Modalverb

 

GRAMMATIK

 

Modalverb + InfinitivPassiv

Der Verletzte muss sofort operiert werden.

Пораненого необхідно відразу оперувати.

Поранений мусить бути відразу прооперований.

Die Flüsse dürfen nicht länger verschmutzt werden.

Річки не можуть бути надалі забрудненими.

Der Park soll erweitert werden.

Парк потрібно розширити.

 

ÜBUNG zur Grammatik

 

Übung 1. Übersetzen Sie die Sätze:

 

Vorschläge der Bevölkerung

 

1.    Der Park muss erweitert werden.

2.    Die Straßen  sollen verbreitert werden.

3.    Der neue Busbahnhof muss angelegt werden.

4.    Der Sportplatz soll vergrößert werden.

5.    Die neuen Buslinien (атобусні маршрути) müssen eingerichtet werden.

6.    Die Umweltschützer (охоронці навколишнього середовища) fordern, dass die Gesundheit der Menschen durch Lärm (шум) nicht ruiniert werden darf.

7.    Die Umweltschützer fordern, dass radioaktiver Müll (відходи) in der Erde auf keinen Fall vergraben werden darf.

 

PHONETISCHE ÜBUNG

Übung1. Lesen Sie die folgenden zusammengesetzten Substantive, achten Sie auf die Wortbetonung.

DerStaatsanwalt

dieStrafvollstreckung

dieStrafverfolgungsbehörde

dieStrafrechtspflege

dasErmittlungsverfahren

dasBeweisantragsrecht

 

ARBEIT AN DEM TEXT

 

Übung 1. Erlernen Sie die folgenden Wörter und Wortverbin-dungen zum Text:

die rechtsprechende Gewalt

судова влада

anvertrauen

довіряти

Strafjustiz         f

кримінальна юстиція

berufsmäßig

за посадою, за професією

ehrenamtlich                        

на громадських засадах

Weisung          f

вказівкa

die Weisungen erteilen

давати вказівки

den Weisungen folgen

виконувати вказівки, згідно вказівок

Richter        m

суддя

einsetzen

призначати

dem Gesetz unterwerfen

підкоритись закону

Strafverfolgungsbehörde     f

орган кримінального переслідування

obliegen

1. займатись. 2. бути обов’язком

Staatsanwaltschaft          f

прокуратура

Ermittlungsverfahren     n

попереднє розслідування; дізнання

die Erhebung und Vertretung Anklage           m

пред’явлення і підтримування обвинувачення

Strafvollstreckung            f

виконання покарання

übertragen

передавати

Strafrechtspflege           f

здійснення правосуддя по кримінальних справах; кримінальне судочинство

Strafverteidigung             f

захист у кримінальному процесі

Angeklagte                m

підсудний

Verteidiger             m

захисник (адвокат)

Beschuldigte            m

1.обвинувачуваний  (до винесення обвинувального висновку). 2. підозрюваний

wahren

охороняти

eigenständig

самостійний, незалежний

Beweisantragsrecht       n

право на клопотання про затребуванняпред’явлення доказів

ein Rechtsmittel einlegen

подати апеляцію; опротестувати

Strafvollstreckungsbehörde       f

орган виконання покарань

Wahrheit          f

правда, істина

Gerechtigkeit        f

справедливість

Anklage          f

обвинувачення

Auseinandersetzung     f

1. ( критичний ) розгляд; 2. суперечка

Strafurteil              n

вирок

Vollzug               m

виконання покарання

Vollstreckung           f

виконання

Geldstrafe            f

(грошовий ) штраф

Freiheitsstrafe            f

покарання у вигляді позбавлення волі

einfordern

вимагати, стягати

Vollstreckungsleiter          m

суддя (у справах неповнолітніх)

                  

Übung 2. Erarbeiten Sie den Text:

Ø Lesen Sie und übersetzen Sie den Text;

Ø Erzählen Sie den Text mit Hilfe der Stichwörter.

        

Prinzipien der Straforganisation

 

Gericht

Die rechtsprechende Gewalt in der BRD ist den Gerichten anvertraut, wobei in der Strafjustiz neben berufsmäßigen auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter eingesetzt werden können. Sie sind unabhängig, das heißt ihnen können eine Weisungen erteilt werden. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 GG).

Staatsanwaltschaft

Als Strafverfolgungsbehörde obliegt der Staatsanwaltschaft die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung und Vertretung der Anklage und die Strafvollstreckung. Der Staatsanwaltschaft werden zunehmend Entscheidungskompetenzen übertragen, wie insbesondere für die Einstellung von Ermittlungsverfahren.

Die Polizei ist im deutschen Strafprozessrecht im Rahmen der Strafverfolgung nur sogenanntes Hilfsorgan für die Staatsanwaltschaft, sie muss den Weisungen der Staatsanwaltschaft folgen.

Verteidigung

Als drittes Organ der Strafrechtspflege gilt die Strafverteidigung. Jede und jeder Angeklagte hat nicht nur das Recht, sich selbst zu verteidigen, sondern auch das Recht, sich einen Verteidiger oder eine Verteidigerin zu wählen. Die Verteidigung hat die Aufgabe, die Rechte des Beschuldigten zu wahren.

Die Verteidigung hat eigenständige Rechte. Insbesondere hat sie das Beweisantragsrecht und kann Rechtsmittel einlegen. Wahrheit und Gerechtigkeit sollen in der Auseinandersetzung zwischen Anklage und Verteidigung gefunden werden.

Vollstreckung

 

Im Erwachsenenstrafrecht ist die Staatsanwaltschaft auch Strafvollstreckungsbehörde. Im einzelnen bedeutet dies, dass von ihr die Vollstreckung der Strafurteilebetrieben wird, das heißt, die Geldstrafen werden eingefordert und bei Freiheitsstrafen wird der Vollzug eingeleitet. Anders ist es im Jugendstrafrecht. Dort ist der Jugendrichter zugleich Vollstreckungsleiter.

UNSERE INFORMATION

 

das Jugendstrafrecht – für Jugendliche (14- bis 17jährige einschließlich) und Heranwachsende (18- bis 20jährigeeinschließlich) gilt ein spezielles Jugendstrafrecht.

 

SYNONYME

der Rechtsanwalt – der Advokat – der Anwalt

der Staatsanwalt–  der Anklagevertreter – öffentlicher Ankläger

die Justizvollzugsanstalt – das Gefängnis – die Strafvollzugsanstalt

 

 

 

Übungen zum Wortschatz

Übung1.   Lesen Sie folgende Wörter und Wortverbindungen und nennen Sie ihre ukrainischen Äquivalente.

Das Strafrecht, die Weisungen erteilen, die Strafverfolgungsbehörde, die Strafrechtspflege, der Beschuldigte, der Staatsanwalt, berufsmäßig, der Richter, die Freiheitsstrafe, der Angeklagte, das Ermittlungsverfahren, die Strafverteidigung, die Erhebung und Vertretung der Anklage, die Weisung.

 

Übung 2. Was passt zusammen? Beachten Sie die Endungen der Adjektive.

 

z.B.      deutsch     Strafrecht  n    das deutsche Strafrecht

 

rechtsprechend

Freiheitsstrafe  f

berufsmäßig

Strafprozessrecht   n

deutsch

Gewalt    f

lebenslang

Richter    m

ehrenamtlich

 

 

Übung 3. Lesen Sie den Text noch einmal. Ergänzen Sie die zusammengesetzten Substantive zu dem richtigen Wort.

 

1.    die Staat_______; 2. die Entscheidungs________;

3. das Hilfs_______;      4. das Ermittlungs________;

5. die Freiheits_____;     6. das Straf_______.

 

Übung 4.  Setzen Sie die passenden Wörter aus der “Wortfamilie” ein.

 

1.    Die … muss immer versuchen, das Beste für den Angeklagten herauszuholen.

2.    Wir … unsere Rechte.

3.    Mein Bekannter hat einen erfahrenen  … gewählt.

 

Übung 5. Schreiben Sie aus dem Text alle zusammengesetzten Substantive mit dem Wort „Strafe“ heraus.

 

Übung 6. Bilden Sie Wortkette:

StrafrechtRechtsmittel, ….    Wie geht’s weiter. Wenn Sie nicht weiterkommen, hilft vielleicht ein Wörterbuch.

 

Übung 7.  Diese Begriffe kommen im Text vor. Versuchen Sie die folgenden Begriffe den Erklärungen zu zuordnen. Übersetzen Sie die Sätze.

 

Der Verteidiger, das Strafrecht, die Strafvollstreckungsbehörde,

Die Staatsanwaltschaft

 

1.    _____ ist die Behörde der Justiz, die mit der Zwangsvollstreckung

(примусове виконання) betraut ist.

2.    _____ ist Jurist, der einen Angeklagten vor Gericht verteidigt.

3.    ____ ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften (правова норма) für den Strafprozess.

4.                ______ ist die staatliche Behörde zur Wahrung (дотримання) des öffentlichen Interesses in Rechtssachen (судова справа) sowie Anklage- und Untersuchungsbehörde (орган державного слідства) des Staates vor Gericht.

 

Übung 8. Suchen Sie im Text die Antworten auf die folgenden Fragen.

1.      Wem ist die rechtsprechende Gewalt anvertraut?

2.      Wem sind die Richter unterworfen?

3.      Welche Funktionen hat die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungs­behörde?

4.      Welche Rolle spielt die Polizei im deutschen Strafprozessrecht im Rahmen der Strafverfolgung?

5.      Was gilt als drittes Organ der Strafrechtspflege?

6.      Welche Rechte hat jeder Angeklagte?

7.      Welche Aufgabe hat die Verteidigung?

8.      Welche Strafen gibt es?

 

Übung 9.  Suchen Sie im Text die deutschen Äquivalente für folgende Wörter und Wortverbindungen.

Кримінальне право, захист, орган виконання покарань, прокуратура, адвокат, покарання у вигляді позбавлення волі, давати вказівки, суд, на громадських засадах, дізнання, обвинувачення, суддя, підсудний.

Übung 10Übersetzen Sie zuerst die untenstehenden Wörter ins Deutsche und dann setzen sie ein.

 

Кримінальне право, прокуратура, кримінальне переслідування, покарання у вигляді позбавлення волі

1.    Das höchste Gut eines Menschen ist das Leben, es wird durch  das … in den §§ 211-222 StGB geschützt.

2.    … soll dazu dienen, dem Täter die tatsächliche Bewegungsfreiheit für einen bestimmten Zeitraum zu nehmen.

3.    Ausschließlich ist der Staat für … zuständig.

4.    .. als Strafverfolgungsorgan hat das Recht und die Pflicht ununterbrochen während der Hauptverhandlung (судовий розгляд) anwesend zu sein.

 

Übung 11. Lesen Sie den Text “Strafverfolgung” undübersetzen Sie ihn. Suchen Sie aus dem Text alle zusammengesetzten Substantive mit dem Wort „Straf-„ heraus.

                                                                                      

Straf -

 

 STRAFVERFOLGUNG

 

Straftaten zu verfolgen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, ist Sache des Staates. Dessen Strafgewalt ist zum Schutz aller Betroffenen vor Willkür und aber an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Die Strafverfolgung im weitesten Sinne des Wortes umfasst nach der Chronologie ihres Ablaufs mehrere Phasen.

Der Strafprozess gliedert sich in drei Verfahrensabschnitte: Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), Zwischenverfahren, Hauptverfahren.

Gewöhnlich wird die Strafverfolgung durch eine Strafanzeige eingeleitet, die jeder man beider Polizei, beim Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten kann.

Das Ermittlungsverfahren liegt in der Hand des Staatsanwalts. Die Staatsanwaltschaft hat den Sachverhalt zu erforschen, d.h. Spurenzu sichern, Zeugen zu befragen, den Beschuldigten zu vernehmen und auf diese Weise Belastungs- und Entlastungsmaterial zusammenzutragen. Dabei bedient sie sich meist der Hilfe der Polizei. Für bestimmte Maßnahmen (z.B. Haftbefehle) muss der Staatsanwalt eine richterliche Entscheidung beantragen. Deshalb sind die uniformierten Schutzpolizeibeamten, wie auch die Kriminalbeamten grundsätzlich Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und deren Weisungsbefugnis unterstellt.

Das Zwischenverfahren liegt in der Hand des Gerichts. Es entscheidet, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht. Falls sich aus den Ermittlungen eine hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten ergibt, erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage durch Einreichung eine Anklageschrift beim zuständigen Gericht. In dem nun folgenden zweiten Abschnitt des Verfahrens prüft das Gericht, ob die Verdachtsmomente ausreichen, um das Hauptverfahren zu eröffnen.

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Damit beginnt die wichtigste Phase des Strafverfahrens, in der über die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürf einständiger Anwesenheit des Gerichts öffentlich und mündlich verhandelt wird. Der Angeklagte kann sich dabei durch eine Rechtsanwalt vertreten lassen, der auch das Recht zur Akten einsicht hat.

Im Hauptverfahren erfolgen als letzte Schritte die Urteilsverkündung und die Rechtsmittelbelehrung. Ein Urteil kann mit den Mitteln der Revision und der Berufung angefochten werden.

Das Vollstreckungsverfahren regelt die Realisierung der durch eine Gericht ausgesprochenen Strafe unter Wahrung der rechtsstaatlichen Prinzipien.

Alle strafgerichtlichen Verurteilungen mit ihren Nebenfolgen werden in das Bundeszentralregister in Berlin auf der Grundlage des Bundes­zentralregistergesetze sein getragen. Nach Ablauf bestimmter Fristen müssen die Eintragungen getilgt werden mit Ausnahmen lebenslanger Freiheitsstrafen und Entziehung der Fahrerlaubnis für immer.

 

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck

 

Übung 12. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Formulieren Sie den Hauptinhalt in Fragen. Lassen Sie Ihren Gesprächspartner die Fragen beantworten.

Untersuchung eines Verbrechens

Jede Handlung des Menschen zieht bestimmte Veränderungen der Umwelt nach sich. Das gleiche trifft für die Begehung strafbarer Handlungen zu. Auch jede Handlung des Täters ruft eine Veränderung der Umwelt hervor. Davon muss man bei der Betrachtung eines Tatorts ausgehen. Die Aufgabe eines jeden Untersuchungsführers ist es deshalb, bei der Untersuchung eines Verbrechens alle Veränderungen am Ort der Handlung festzustellen.

Man muss bei der Untersuchung von Verbrechen immer von dem Grundsatz ausgehen, dass bei allen Verbrechen Spuren vorhanden sein müssen.

Spuren haben eine große Bedeutung für die Untersuchung von Verbrechen. Sie erlauben in vielen Fällen, den Tathergang zu rekonstruieren, lassen dadurch auf den Täter und die Tat schließen.

Es gibt Spuren, deren Auswertung einwandfrei die Person erkennen lässt, die die Spur verursacht hat. So ist z. B. das Papillarlinienbild an eine ganz bestimmte Person gebunden, das gleiche trifft auf Bißspuren und Handschriften zu. Andere Spuren geben nur Aufschluss über den Spurenverursacher.

Man kann aber nicht über die Spur zum Täter gelangen, wenn kein Vergleichsmaterial herbeigeschafft wird, um es mit den vorhandenen Spuren zu vergleichen. Bei Spuren, die mittels Werkzeuges o. ä. verursacht wurden, ist die Ermittlung des Täters komplizierter.

 Erst durch weitere Ermittlungsarbeit kann dem Verdächtigen anhand der vorliegenden, ausgewerteten Spuren und anderen Ermittlungsergebnisse die Tat nachgewiesen werden. Die Spuren müssen immer im Zusammenhang mit allen anderen Ermittlungshandlungen betrachtet werden, damit man zu einer richtigen Beurteilung der Tat und des Täters kommen kann.

 

         Übung 13. Übersetzen Sie denText. Sagen Sie, was Neues Sie aus diesem Texterfahren haben. Benutzen Sie dabei folgende Redemittel:

 

Unser Thema ist  (D)… gewidmet.

Es ist bekannt, dass … .

Ich möchte über (Akk.) …  informieren..

In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass …

 

Die Durchführung von Vernehmungen

Nachdem die erforderlichen Vorbereitungen getroffen sind, kann der Kriminalist den Zeugen oder Beschuldigten vernehmen. Es gilt dabei, bestimmte gesetzliche Vorschriften und einige Regeln zu beachten, die sich aus der prak­ischen Arbeit ergeben. Während der Vernehmung muss man Störungen verhindern, da sie sowohl den Kriminalisten als auch den Zeugen oder Beschuldigten ablenken. Die Arbeit vieler Stunden kann nutzlos sein, wenn im entscheidenden Moment einer Vernehmung, gerade wenn der Kriminalist zu einer entscheidenden Frage ansetzt, das Telefon klingelt oder die Tür geöffnet wird. Eine solche Ablenkung zerstört die Konzentration des Zeugen, der gerade bemüht war, sich auf einen bestimmten Vorgang zu besinnen. Sie zerstört auch die Absicht des Beschuldigten, ein Geständnis abzulegen, und gibt ihm Gelegenheit, sich eine neue Ausrede zu überlegen.

Es ist unzweckmäßig, einen Beschuldigten in seinem eigenen Haus zu vernehmen, weil ihm die gewohnte Umgebung das Gefühl der Überlegenheit verleiht und seinen Widerstand verstärkt.

Nachdem der zu Vernehmende Platz genommen hat, muss sein Personalausweis kontrolliert werden. Der Kriminalist prüft die Eintragungen im Ausweis und fordert den zu Vernehmenden auf, seine Personalien anzugeben.

Der Vergleich zwischen Angaben und Eintragungen im Ausweis wird dazu führen, vorhandene Differenzen festzustellen. Eine Kontrolle anhand des Fahndungsbuches ist dabei unerlässlich.

Der Kriminalist sitzt bei der Vernehmung möglichst mit dem Rücken zum Licht, so dass die Bewegungen des zu Vernehmenden, seine Gesten, sein Minenspiel und sein sonstiges Verhalten gut beobachtet werden können. Dabei muss überlegt werden, ob es aus Sicherheitsgründen zweckmäßig ist, den Schreibtisch zwischen Kriminalisten und dem zu Vernehmenden zu haben oder ob die Vernehmung ohne diese trennende Schranke durchgeführt werden kann, um so einen besseren Kontakt herzustellen. Der richtige Abstand könnte etwa 2 Meter betragen. Geringerer Abstand beschränkt die Beobachtungsmöglichkeiten, bei größerem Abstand ist der unmittelbare persönliche Einfluss nicht mehr vorhanden. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der zu Vernehmende in Akten und sonstige Unterlagen nicht einsehen kann.

 

Übung 14. Interview mit einemKriminalisten. Er gibt die Antworten, versuchen Sie die passenden Fragen zu stellen:

 

Sie: Soviel ich weiß, ist ……..?

Der Kriminalist: Ja, Sie haben Recht. Es gibt dabei, die bestimmten gesetzlichen Vorschriften, wie man ein Vernehmen durchführen muss.

Sie: Können Sie mir sagen, ….?

Der Kriminalist: Während der Vernehmung muss man Störungen verhindern, da sie sowohl den Kriminalisten als auch den Zeugen oder Beschuldigten ablenken.

Sie: Mich interessiert, … ?

Der Kriminalist:Es ist unzweckmäßig, einen Beschuldigten in seinem eigenen Haus zu vernehmen, weil ihm die gewohnte Umgebung das Gefühl der Überlegenheit verleiht und seinen Widerstand verstärkt.

Sie: … ?

Der KriminalistMan mussbei der Vernehmung möglichst mit dem Rücken zum Licht sitzen, so dass die Bewegungen des zu Vernehmenden, seine Gesten, sein Minenspiel und sein sonstiges Verhalten gut beobachtet werden können.

Sie: Es wäre interessant zu erfahren, …?

Der Kriminalist:  Aus Sicherheitsgründen ist es zweckmäßig, den Schreibtisch zwischen Kriminalisten und dem zu Vernehmenden zu haben.

Sie:  …?

Der Kriminalist: Der richtige Abstand könnte etwa 2 m betragen. Geringerer Abstand beschränkt die Beobachtungsmöglichkeiten, bei größerem Abstand ist der unmittelbare persönliche Einfluss nicht mehr vorhanden.

 

Übung 15. Geben Sie den Inhalt des Textes „Besichtigung eines Tatorts“ deutsch wieder, gebrauchen Sie die folgenden Redemittel:

 

Der Text gibt eine kurze Übersicht über …

Der Verfasser verfolgt das Ziel, … zu analysieren.

Der Leser wird über … informiert.

Besichtigung eines Tatorts

Unter dem Tatort versteht man den Platz oder die Umgebung, wo das Verbrechen begangen worden ist.

Wenn der Tatort untersucht werden soll, müssen dafür bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. Eine dieser Voraussetzungen besteht in der unverzüglichen Einleitung von Sofortmaßnahmen. Sofortmaßnahmen müssen ergriffen werden, um den Tatort in seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten, die Vernichtung von Beweisen zu verhindern, Spezialisten heranzuziehen und gegebenenfalls den Täter an der Flucht zu hindern.

Zur Besichtigung des Tatorts gehören solche Handlungen des Untersuchungsführers wie Untersuchung des Falls, Suchen nach Beweisen, Spuren, welche für ihn von Bedeutung sind, und deren Festigung. Eine sorgfältige Besichtigung des Tatorts hilft schnell das Verbrechen aufklären. Das sind die wichtigsten Informationsquellen bei der Begehung eines Verbrechens, die ermöglichen, eine ausführliche Antwort auf die folgenden Fragen zu geben: Wo? Wann? Wer? Warum? Wie? Mit welchen Mitteln?

Der Prozess der Besichtigung besteht gewöhnlich aus einigen Stadien: dem Anfangsstadium, der Gesamtbesichtigung, der näheren Besichtigung und der Endphase.

Am Anfang beschäftigt sich der Untersuchungsführer mit der Festigung der Spuren, bereitet notwendige Geräte, wählt die Augenzeugen und, wenn jemand braucht, leistet die erste Hilfe.

Weiter muss der Untersuchungsführer den Fall analysieren, die Situation bewerten, sich weitere Handlungen überlegen, den Tatort fotografieren und Fingerabdrücke abnehmen. Er muss sich das Gesamtbild und den Vorgang des Falls vorstellen: Wie passierte das? Wer könnte das sein? Ein aufmerksamer Untersuchungsführer bemerkt auch negative Tatsachen: Warum fehlt die Waffe? Warum gibt es keine Fingerabdrücke oder Blutspuren? Usw.

In der Endphase macht er die Schlussfolgerungen, dabei zieht er alle möglichen Informationen in Betracht, und fertigt das Protokoll der Tatortbesichtigung an. Die Ergebnisse der Tatortuntersuchung müssen wie jede Ermittlungshandlung protokolliert werden. Es handelt sich also um eine gesetzliche Vorschrift. Die Fixierung des Tatortes ist einmal notwendig, um den Tatort zu rekonstruieren und den anderen Kriminalisten die Wahrheit zu ermöglichen. Zum andern ist sie notwendig, um allen Vorgesetzten, dem Gericht und dem Staatsanwalt einen einwandfreien Überblick zu vermitteln. Besichtigungsprotokolle können auch Beweise sein. Der Tatortbefundsbericht soll nach Möglichkeit unmittelbar am Tatort angefertigt werden. Dort aber, wo es die Umstände am Tatort nicht zulassen, müssen die Notizen, die sich der Kriminalist im Verlauf der Tatortbesichtigung gemacht hat, so genau und so ausführlich sein, dass Irrtümer ausgeschlossen sind. Der Tatortbefundsbericht ist eine anschauliche Beschreibung des Tatorts, wie er beim Eintreffen des Kriminalisten vorgefunden wurde.

Die Anschaulichkeit liegt aber in der Kürze, in der klaren und verständlichen Ausdrucksweise, in der Vermeidung aller Wiederholungen und in einer klaren äußeren Form. Trotzdem muss der Bericht den Tatort beschreiben und alles Wesentliche beinhalten. Dabei hat der Untersuchungsführer, der an einen Tatort kommt, folgende Grundsätze zu beachten: Nichts berühren! Nichts verändern! Unberufene fernhalten! Zuständiges Untersuchungsorgan verständigen und Ankunft abwarten! Vorhandene Zeugen trennen! Fahndung einleiten! Durchsuchung, Festnahme usw. durchfuhren!

 

Übung 16. Suchen Sie im Text die Antworten auf die folgenden Fragen.

1.  Was ist ein Tatort?

2.  Welche Voraussetzungen gibt es bei der Besichtigung eines Tatorts?

3.  Wozu müssen einige Sofortmaßnahmen ergriffen werden?

4.  Was gehört zur Besichtigung eines Tatorts?

5.  Welche Stadien der Besichtigung kennen Sie?

6.  Welche Fragen muss der Untersuchungsführer beantworten?

7.  Welche Handlungen gehören zum Anfangsstadium?

8.  Was muss man in der Endphase machen?

 

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